Versand, Lieferzeit & Kosten

Versand

a) Für die Lieferung innerhalb Deutschlands berechnen wir pauschal 5,90€ EUR pro Bestellung inklusive Verpackungskosten. Lieferung innerhalb der EU berechnen wir pauschal 11,90€ EUR pro Bestellung inklusive Verpackungskosten. Ab einem Bestellwert von 99,00 EUR liefern wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Selbstabholung ist auch möglich. Bitte bei Ihrer Bestellung "Selbstabholung" markieren. Hierzu möchten wir Sie bitten einen Zeitpunkt mit uns per Email, auszumachen!

b) Versand ins Europäische Ausland ist natürlich möglich. Bitte hierzu das Land im Warenkorb einsetzen!

c) Die Zustellung beträgt erfahrungsgemäß 1 bis 2 Werktage in Deutschland. Europäisches Ausland 3 bis 4 Werktage.

d) Bei vollständiger Zahlung der Ware, versenden wir von Montag bis Freitag mit.

e) Wenn aus verschiedenen Gründen ein Artikel nicht verfügbar ist, werden wir Sie per E-mail darüber informieren.

f) Sollte eine Lieferung nicht ausgeführt werden können, weil der Kunde zum Zeitpunkt der Paketübergabe nicht an der von ihm angegebenen Lieferanschrift angetroffen wird, hinterlässt der Paketdienst einen Paketschein mit der Information, zu welchem Zeitpunkt das Paket erneut zugestellt wird. Nach dem dritten fehlgeschlagenen Zustellversuch wird das Paket an den Verwender zurückgesandt.

e) Bei kühlpflichtigen Frischeprodukten kann für die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchsttemperaturen nur für den Fall gehaftet werden, dass der erste Zustellversuch der bestellten Frischeprodukte bei der angegebenen Lieferadresse erfolgreich ist.


Gerne liefern wir Ihr Paket auch an eine der vielen bundesweiten DHL Packstationen. Die Packstation ermöglicht es Ihnen, Ihr Paket rund um die Uhr entgegenzunehmen.

Transportschäden

1. Das Risiko, dass die Ware während des Transports untergeht oder beschädigt wird, trägt nach dem Gesetz der Verwender, es sei denn, der Kunde befindet sich im Annahmeverzug oder er hat seine Mitwirkung an der Abwicklung des Vertrages verweigert.

Sofern der Kunde als Unternehmer handelt, gilt, dass beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeht.

2. Obwohl für den Kunden als Verbraucher keine Untersuchungspflicht besteht, wird er dennoch gebeten, wenn ein Transportschaden wahrscheinlich ist, etwa weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt oder aufgerissen ist, oder weil der Inhalt bei zerbrechlichen Waren beim Schütteln „klirrt“, das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist. Diese Prüfung beschränkt sich jedoch nur auf ohne weiteres erkennbare Transportschäden,

Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, wird weiterhin gebeten, diesen dem Paketboten anzuzeigen, und von diesem bestätigen zu lassen.
Der Kunde wird gebeten, die Ware dann, soweit noch möglich, in der Originalverpackung zu belassen, diese nicht zu benutzen, und den Verwender umgehend telefonisch unter … oder per Email unter … zu kontaktieren, damit der Verwender sich um die Abwicklung kümmern kann.
Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat auf die gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere hinsichtlich eventueller Gewährleistungsansprüche des Kunden, keinerlei Konsequenzen. Der Kunde hilft damit aber dem Verwender, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend machen zu können.  

3. Der Kunde wird gebeten, Nr. 2 S. 4 auch dann zu beachten, wenn er nicht offensichtliche Transportschäden erst später feststellt. Nr. 2 S. 5 gilt auch hier.

4. Gewährleistungsansprüche wegen etwaiger Transportschäden, die der Kunden in eigenem Namen gem. §§ 421 ff. HGB gegen den Frachtführer geltend machen könnte, werden durch vorstehende Klauseln nicht berührt.

5. Bei kühlpflichtigen Frischeprodukten kann für die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchsttemperaturen nur für den Fall gehaftet werden, dass der erste Zustellversuch der bestellten Frischeprodukte bei der angegebenen Lieferadresse erfolgreich ist.

6.Bei kühlpflichtigen Frischeprodukten kann für die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchsttemperaturen nur für den Fall gehaftet werden, dass der erste Zustellversuch der bestellten Frischeprodukte bei der angegebenen Lieferadresse erfolgreich ist.